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Fotos /
Persönlichkeitsrechte
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Teilnahmebedingung ist, dass Fotos sowie Namen, Ergebnisse und Tabellen veröffentlicht werden dürfen. Die für die Durchführung des Turniers benötigten persönlichen Daten dürfen vom Veranstalter gespeichert und ausschließlich für die zur Durchführung notwendige Kommunikation genutzt
werden. Spieler und Zuschauer dürfen Fotos vor Rundenbeginn aufnehmen. Nach Rundenbeginn dürfen Fotos nur noch vom Veranstalter und von beim Veranstalter akkreditierten Personen aufgenommen werden.
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Einverständniserklärung / Rücktritt / Sonstiges
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Der Schachbezirk 9 Lahn ist berechtigt, das Schachturnier aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, abzusagen oder zu verlegen. Bei Ausfall der Veranstaltung durch Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, Erkrankung, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.
Fällt die Veranstaltung ersatzlos aus, werden den Angemeldeten bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Bezirk wird die Teilnehmer über eine Absage unter den in der Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigen. Von der FIDE, dem DSB oder einem Mitgliedsverband des DSB aktuell gesperrte oder ausgeschlossene Spieler sind von der Turnierteilnahme ausgeschlossen. Darüber hinaus behält sich der Bezirk auch nach Eingang der Anmeldung vor, Spieler nicht zum Turnier zuzulassen, die in dem begründeten Verdacht stehen, sich bei einem früheren Turnier oder Wettkampf nicht regelkonform verhalten zu haben; Spieler, die durch ihr Verhalten während des Turniers in dem begründeten Verdacht eines schweren Regelverstoßes stehen, mit sofortiger Wirkung vom Turnier auszuschließen; Spielern, die keine aktive Spielberechtigung für einen Mitgliedsverein des Bezirks besitzen, die Teilnahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Mit der Anmeldung zum Turnier erkennen die Teilnehmer die Satzung des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) und des Bezirks als für sich verbindlich an. Zu den in der Satzung des DSB und des Bezirks bestimmten Grundsätzen zählen die Förderung des fairen Schachsports und somit auch die Bekämpfung des Dopings und der unmittelbaren und mittelbaren Verwendung unzulässiger technischer Hilfsmittel, sowie die Verhinderung jeglicher Form von Gewalt. Für den Fall eines Regelverstoßes unterwerfen sich die Teilnehmer der Sanktionsgewalt des DSB und des HSV, insbesondere den in den §§ 55 bis 61 der Satzung des DSB sowie in Ziff. 108 der Turnierordnung des HSV bestimmten Maßnahmen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nach der Satzung des DSB, der Satzung des Bezirks und der Turnierordnung des Bezirks möglichen Maßnahmen über den im FIDE-Regelwerk bestimmten Sanktionskatalog hinausgehen und u.a. Geldbußen, Sperren und der Ausschluss aus dem Verband verhängt werden können.
Für Minderjährige wird keine Aufsichtspflicht übernommen, diese verbleibt bei den Eltern bzw. Vereinsvertretern.
Für eine Turnieranmeldung werden die angegebenen Daten von uns gespeichert.
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